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    Ad hoc-Mitteilung der VERIANOS SE
    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

    Verlustanzeige nach § 22 SEAG

    Köln, 19. Mai 2023 – Der Verwaltungsrat der VERIANOS SE teilt mit, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
    Gemäß § 22 Abs. 5 SEAG löst ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Pflicht des Verwaltungsrats aus, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Der Verwaltungsrat wird in Kürze zur Hauptversammlung einladen und die geplante Veröffentlichung des Konzerngeschäftsberichts vorziehen.

    Kontakt:

    VERIANOS SE

    Tobias Bodamer

    T +49 221 20046 105

    Mail: ir@verianos.com

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